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Ehevertrag vor der Hochzeit: Wann er wirklich sinnvoll ist

Ehevertrag vor der Hochzeit: Wann er wirklich sinnvoll ist

Ehevertrag vor der Hochzeit: Wann er wirklich sinnvoll ist

in Hochzeit
Lesedauer: 4 min.

Wer heiratet, denkt an Blumen, Ringe und das perfekte Kleid. Ein Ehevertrag steht auf den wenigsten Wunschlisten. Dabei ist er kein Misstrauensvotum, sondern ein rechtliches Instrument, das beide Seiten absichert. In Deutschland heiraten laut Statistischem Bundesamt jährlich rund 380.000 Paare. Einen Ehevertrag schließen die wenigsten davon ab. Viele bereuen das später.

Was der Ehevertrag überhaupt regelt

Ohne Vertrag gilt in Deutschland automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Was jeder Partner während der Ehe erwirtschaftet, wird im Scheidungsfall geteilt. Genauer gesagt: Der Zugewinn, also der Vermögenszuwachs während der Ehe, wird ausgeglichen. Das klingt fair, passt aber nicht auf jede Lebenssituation.

Ein Ehevertrag kann diesen Güterstand verändern oder vollständig ersetzen. Mögliche Alternativen sind die Gütertrennung, bei der jeder sein eigenes Vermögen behält, oder die Gütergemeinschaft, bei der das gesamte Vermögen beiden gehört. Außerdem lassen sich im Vertrag Unterhaltsansprüche, Versorgungsausgleich und Erbfragen regeln. Der Gestaltungsspielraum ist groß, aber nicht unbegrenzt. Sittenwidrige Klauseln erkennen Gerichte nicht an.

Wann ein Ehevertrag konkret sinnvoll ist

Nicht jedes Paar braucht einen Ehevertrag. Wer beide Angestellte ohne nennenswertes Vermögen und ohne Kinder ist, kommt mit dem gesetzlichen Güterstand oft gut durch. Aber es gibt klare Situationen, in denen ein Vertrag deutlich mehr Sicherheit schafft:

  • Selbstständige und Unternehmer: Wer ein Unternehmen besitzt oder führt, riskiert ohne Vertrag, dass der Partner im Scheidungsfall an stillen Reserven oder am Firmenwert beteiligt wird. Das kann die Existenz des Betriebs gefährden.
  • Große Vermögensunterschiede: Bringt ein Partner erheblich mehr Vermögen, Immobilien oder Erbschaften in die Ehe, regelt ein Vertrag, was davon im Trennnungsfall bei wem bleibt.
  • Kinder aus früheren Beziehungen: Wer Kinder aus einer vorigen Beziehung hat, möchte deren Erbrechte oft schützen. Ohne vertragliche Regelung kann das schwierig werden.
  • Grenzüberschreitende Ehen: Haben beide Partner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitze in verschiedenen Ländern, kann unklar sein, welches Recht im Streitfall gilt.
  • Berufliche Auszeiten: Plant ein Partner, wegen Kinderbetreuung oder Pflege den Beruf zu unterbrechen, lassen sich Unterhaltsansprüche für diesen Fall gezielt absichern.

Was viele nicht wissen: Der Versorgungsausgleich

Ein Punkt, der in Ehevertragsdebatten oft untergeht, ist der Versorgungsausgleich. Bei einer Scheidung werden Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden, zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Das ist im Versorgungsausgleichsgesetz geregelt und gilt automatisch. Für viele Paare ist das gerecht. Für manche, etwa wenn einer der Partner eine hohe Beamtenpension aufbaut, kann der Ausgleich erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Im Ehevertrag lässt sich der Versorgungsausgleich einschränken oder ausschließen, wenn das für beide Seiten faire Lösung ist. Gerichte prüfen das allerdings genau.

Wie ein Anwalt den Prozess begleitet

Einen Ehevertrag kann man nicht einfach aufsetzen und unterschreiben. Er muss notariell beurkundet werden, sonst ist er unwirksam. Ein Notar ist dabei Pflicht. Trotzdem empfiehlt sich zusätzlich anwaltliche Beratung, und zwar für beide Partner getrennt. Der Notar ist neutral und klärt über rechtliche Folgen auf, vertritt aber nicht die Interessen einer Seite.

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Wer einen Fachanwalt für Familienrecht sucht, findet über den Anwalts Atlas spezialisierte Kanzleien in seiner Region. Ein Anwalt hilft dabei, die eigene Ausgangssituation zu analysieren, Risiken zu benennen und Formulierungen vorzuschlagen, die vor Gericht standhalten. Das ist kein Luxus, sondern eine Investition, die sich im Streitfall um ein Vielfaches auszahlt.

Kosten entstehen dabei auf mehreren Ebenen. Die Notarkosten richten sich nach dem beurkundeten Vermögenswert. Bei einem gemeinsamen Vermögen von 200.000 Euro sind das etwa 600 bis 1.000 Euro für den Notar. Anwaltskosten kommen hinzu und variieren je nach Aufwand. Insgesamt ist ein Ehevertrag für die meisten Paare für 1.500 bis 3.000 Euro zu haben. Verglichen mit den Kosten eines streitigen Scheidungsverfahrens, das schnell fünfstellig werden kann, ist das überschaubar.

Typische Fehler beim Ehevertrag

Viele Paare machen den Fehler, einen Mustervertrag aus dem Internet zu verwenden. Solche Vorlagen sind keine Lösung. Ein Ehevertrag muss auf die konkrete Situation zugeschnitten sein. Klauseln, die pauschal den Unterhalt ausschließen, werden von Gerichten häufig gekippt, wenn sie eine Seite unverhältnismäßig benachteiligen. Besonders wenn Kinder ins Spiel kommen oder ein Partner wegen Kinderbetreuung nicht arbeitet, schützt ein einfacher Ausschluss nicht.

Ein weiterer Fehler: den Vertrag zu spät abschließen. Formal ist ein Ehevertrag auch nach der Hochzeit möglich, er heißt dann Ehevertrag oder Trennungsvereinbarung. Aber unter dem Druck einer bevorstehenden Scheidung sind faire Verhandlungen kaum noch möglich. Wer sich vor der Hochzeit einigt, tut das in einem emotionalen Klima, das kooperativer ist.

Offen reden ist der erste Schritt

Der häufigste Grund, warum Paare keinen Ehevertrag abschließen, ist nicht Unwissenheit, sondern Unbehagen. Das Thema fühlt sich an wie ein Misstrauensvorschuss. Dabei ist das Gegenteil wahr. Wer offen über Vermögen, Schulden, Berufsplanung und mögliche Trennungsszenarien spricht, baut eine solidere Grundlage als jeder, der diese Gespräche meidet.

Ein Ehevertrag zwingt beide Partner, konkret zu werden. Was bringt jeder mit? Was plant man gemeinsam? Wer übernimmt Verantwortung für Kinder oder Pflege? Diese Fragen zu klären, bevor man unterschreibt, ist kein Zeichen von Kälte. Es ist Respekt vor dem anderen und vor der eigenen Zukunft.

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